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AGB

I. Allgemeines
Unsere sämtlichen Leistungen erfolgen unter Zugrundelegung der nachstehenden Bedingungen. Anders lautende Bedingungen, Abweichungen oder mündliche Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt wurden oder zwingendem Recht entsprechen. Ist unser Auftraggeber Unternehmer, gelten diese Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

II. Präsentationen
Will der Auftraggeber von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellte oder überreichte Arbeiten und Leistungen (Präsentationen) ganz oder teilweise verwenden, bedarf dies unserer vorherigen Zustimmung unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unserer Arbeiten und Leistungen zu Grunde liegenden Ideen, sofern diese nicht bereits Inhalt der bisherigen Werbemittel des Auftraggebers sind. Die Zahlung eines Honorars für die Präsentation bedeutet nicht die Zustimmung zur Verwendung. Die Nutzungs-, Urheber- und Eigentumsrechte an den von uns im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei uns. Ein Übergang auf den Auftraggeber erfolgt nur bei vereinbarungsgemäßer vollständiger Bezahlung der im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten gem. Ziff. VIII.

III. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Der Umgang der von uns zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der im Einzelfall getroffenen vertraglichen Regelung bzw. unserer aktuellen Produkt- und Leistungsbeschreibung. Abweichende Regelungen zum Leistungsumfang sind schriftlich festzuhalten. Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, sofern unsere Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widersprechen. Von uns erstellte Vorlagen, Dateien oder sonstige Arbeitsmittel wie z.B. Negative, Modelle, Originalillustrationen, etc., bleiben unser Eigentum. Wir sind weder zur Herausgabe an den Auftraggeber noch zur Aufbewahrung verpflichtet. Unsere Leistungen sind auf die größtmögliche Realisierung der Ziele des Auftraggebers ausgerichtet. In diesem Sinne erfolgen der Media-Einsatz sowie die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch uns, z.B. für den Bereich der Werbemittelproduktion. Hat unser Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten, erfolgt die Auswahl unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne unseres Auftraggebers als Werbetreibenden. Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann unsere Aufgabe, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

IV. Beteiligung Dritter
Wir können die Leistungen selbst ausführen oder Dritte damit beauftragen. Wir sind berechtigt Aufträge zur Produktion von Werbemittel, die von uns erstellt wurden, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Aufträge an Werbeträger werden von uns im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erteilt. Bei Inanspruchnahme von Mengenrabatten oder Malstaffeln geht die Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen zu Lasten des Auftraggeber.

V. Lieferung, Gefahrübergang
Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs unserer Leistung geht auf den Auftraggeber über, sobald wir die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht haben. Das Risiko der Übermittlung trägt der Auftraggeber, gleich mit welchem Medium übermittelt wird. Die Versandart steht in unserem Ermessen. Von uns erstellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn wir die jeweilige Realisierungsmöglichkeit schriftlich bestätigt haben oder bereits eine Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt ist. Verbindliche Lieferfristen können nur schriftlich vereinbart werden. Ist im Auftrag nichts anderes vereinbart, beginnen die Lieferfristen mit Beauftragung. Sofern wir betroffen sind, von Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Verzögert oder unterlässt der Auftraggeber die seinerseits erforderlich vereinbarte Mitwirkungshandlungen, verlängert sich die Lieferfrist ebenfalls angemessen. Dasselbe gilt bei vom Auftraggeber veranlassten Änderungen unserer Arbeiten oder Leistungen. Sollten wir mit unseren Leistungen in Verzug geraten, ist uns vom Auftraggeber zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

VI. Preise, Zahlungen, Verzug
Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise. Diese verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer, welche in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen wird. Die Preise gelten ab Werk, jedoch ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung, Zölle und sonstige Versandkosten. Bei Werbemitteln sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich. Unsere Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist verlangen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz nach § 247 BGB. Kommt der Auftraggeber mit einem nicht unerheblichen Teil der Zahlung in Verzug oder gehen seine Schecks, Wechsel zu Protest oder entfallen die Voraussetzungen für eine Kreditgewährung, so werden unsere sämtlichen Forderungen gegen ihn zur sofortigen Zahlung fällig. Dies gilt auch für ursprünglich gestundete Rechnungen sowie später fällige Wechsel oder Schecks. Bei länger andauernden Projekten behalten wir uns die Erstellung von angemessenen Teilrechnungen vor. Mit diesen sollen bereits erbrachte Leistungen abgegolten werden. Bei Dauerschuldverhältnissen sind Leistungsentgelte beginnend mit dem Tag der Leistungsbereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich jeweils bis zum 1. eines Monats im Voraus zu zahlen wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, auf unsere Anforderung eine Lastschriftermächtigung zu erteilen. Entgelte für Teile eines Kalendermonats werden für jeden Tag mit ein 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.
Hier können wir für den Folgemonat den Leistungsentgelten einen Mehraufwandaufschlag hinzuberechnen, der sich nach dem Vormonatsmehraufkommen richtet. Minderverbrauch wird in der Folgerechnung verrechnet. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Auftraggebers nach Vertragsabschluss erheblich oder wird die schlechte Vermögenslage erst nach Vertragsabschluss erkennbar, so sind wir im Fall der Gefährdung der Gegenleistung berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen zu verweigern bzw. angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen Der Auftraggeber kann nur dann aufrechnen, wenn dessen Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

VII. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Arbeiten und Leistungen bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftiger und bedingter Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Auftraggeber darf unsere Arbeiten und Leistungen weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand sind wir unverzüglich davon zu benachrichtigen.

VIII. Nutzungsrechte
Hat der Auftraggeber die Rechnung vollständig beglichen, übertragen wir ihm für den betreffenden Auftrag alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Ist eine ausdrückliche Regelung nicht getroffen worden, erfüllen wir unserer Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Die Bearbeitung oder Veränderung unserer Arbeiten und Leistungen sowie jede über die vertragliche Vereinbarung hinausgehende Verwendung, insbesondere die Überlassung an Dritte, bedarf unserer Zustimmung. Nutzungsrechte an Arbeiten und Leistungen, bleiben bis zu vollständigen Bezahlung des Auftrages oder im Fall der Abrechnung auf Provisionsbasis und noch nicht erfolgter Veröffentlichung bei uns. Nutzungsrechte an von uns gekauften Archivbildern gehen bei Datenbereitstellung nicht auf den Auftraggeber über. Überlässt uns der Auftraggeber Unterlagen und Daten, haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung dieser Unterlagen z.B. Urheberrecht Dritter verletzt wird. Der Auftraggeber erklärt mit Auftragserteilung, uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter insoweit freizustellen.

IX. Sachmängelhaftung
Bei neu von uns hergestellten Sachen betrifft die Verjährungsfrist für Sachmängel 1 Jahr. Veräußern wir gebrauchte Waren, erfolgt dies unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Dies gilt nur, sofern es sich bei unserem Auftraggeber nicht um einen Verbraucher handelt. Liegt ein Mangel vor, kann der Auftraggeber zunächst Nacherfüllung gem. § 439 BGB verlangen. Dabei können wir zwischen der Beseitigung des Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, wenn der Auftraggeber kein Verbraucher ist. Mängelansprüche des kaufmännischen Bestellers kommen nur in Betracht, wenn dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB bezüglich jeglicher Abweichungen nachgekommen ist. Etwaige Beanstandungen müssen innerhalb einer Frist von 10 Werktagen bei uns eingehen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Macht der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wird uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet, haften wir nur auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Darüber hinaus ist ein Anspruch auf Schadensersatz des Auftraggebers ausgeschlossen. Insbesondere scheidet eine Haftung für Schäden, die nicht am gelieferten Gegenstand entstanden sind, aus, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer von uns begangenen fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wir haften nicht für mangelhafte Leistung des Werbeträgers. Wir verpflichten uns allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung des Werbeträgers zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten. Der Auftraggeber nimmt diese Abtretung an.

X. Stornierung, pauschaler Schadensersatz
Tritt der Auftraggeber ohne Rechtsgrund vom Auftrag zurück, sind wir berechtigt: 10% der Auftragssumme als pauschalen Schadensersatz für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinnen zu fordern. Uns bleibt der Nachweis.

XI. Geheimhaltung, Datenschutz
Wir unterrichten den Auftraggeber hiermit gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz sowie § 13 Telemediengesetz davon, dass wir die Firma und die Anschrift des Auftraggebers in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeiten. Wir verpflichten uns, sämtliche uns im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen eindeutig als vertraulich erkennbar sind, geheim zu halten und sie -soweit nicht zu erreichen des Vertragszweckes erforderlich- weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Durch geeignete vertragliche Abreden haben wir mit für uns tätigen Dritten wie auch unseren Arbeitnehmern sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung unterlassen. Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf unsere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere für die während der Vertragslaufzeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten und andere Informationen, die dieses Nutzungsverhalten betreffen wie z.B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads von uns während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass die oben genannten Bestandsdaten von uns auch zur Beratung unserer Kunden, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke genutzt werden dürfen. Wünscht der Auftraggeber dies nicht, kann er der Nutzung widersprechen. Wir sind zur Weiterleitung von Daten an Dritte ohne Einverständnis des Auftraggebers nicht berechtigt. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Daten ohnehin öffentlich zugänglich oder eine gesetzliche Verpflichtung bestehen, diese Daten zu offenbaren (z.B. Strafverfolgungsbehörden) oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.
Die Verschlüsselung oder Signatur von E-Mails erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der für unseren Firmensitz zuständige Gerichtsort. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Buchdorf.

Es gilt deutschen Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG) und des deutschen Internationalen Privatrechts.
Änderungen und Zusätze von Verträgen bedürfen der Schriftform.

XIII. Sonstige Bestimmungen
Wir sind berechtigt, die auf Grund der Geschäftsbeziehungen von unserem Kunden erhaltenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundes-Datenschutzgesetzes zu verarbeiten, insbesondere auch dem Kreditversicherer die für die Kreditversicherung erforderlichen Daten zu übermitteln.

Die Abtretung von Ansprüchen, die unserem Kunden aus der Geschäftsverbindung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen.

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages im übrigen hiervon nicht berührt. Unwirksame oder unwirksam werdende Bestimmungen werden durch Regelungen, die den gleichen wirtschaftlichen Erfolg als Ziel haben, ersetzt. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages dann insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften.

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